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Patente
1. Besonders wichtig ist es, dass Sie Ihre Erfindung geheimhalten. Sie darf Dritten nicht offenbart werden, die Patent- oder Gebrauchsmustersanmeldung eingereicht ist!
Eine Patentanmeldung ist nur rechtsbeständig, wenn sie nicht vor dem Anmeldetag beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder einem anderen Patentamt einer
anderen - nicht zur Verschwiegenheit verpflichteten - Person offenbart wurde. Müssen Sie vorher, z. B. zur Suche navch einem Partner für die wirtschaftliche Verwertung, Ihre Erfindung
vorweisen oder erläutern, schließen Sie zuvor eine Geheimhaltungsvereinbarung ab.
2. Die Durchführung einer Recherche in angemessenem Umfang vor der Anmeldung ist sinnvoll und auch die kritische Prüfung, ob die Erfindung überhaupt schon marktreif ist, können Geld und
Zeit sparen. Solche Recherchen werden von vielen Fachleuten angeboten. Eine Recherche ist jedoch nur praktisch verwendbar, wenn Sie von dem Rechecheur nicht nur eine Titelliste und/oder
eine Anzahl von Druckschriften erhalten, ohne dass diese gewichtet, kommentiert oder sonstwie aufgerabeitet sind. Eine kompetente Beratung dahingehend, ob Ihre beabsichtigte Anmeldung
überhaupt Aussicht auf Patenterteilung hat und/oder ob Sie vielleicht fremde Schutzrechte verletzen, kann bis zu einem gewissen Grad von einem Patentanwalt oder einem
anderen Spezialisten geboten werden. Das (fast) letzte Wort hat jedoch das Patentamt und der dort zuständige Prüfer, der über die PAtenterteilung entscheidet.
3. Ein gesunderl Realisimus hinsichtlich der Erwartungen an Ihre Erfindung und die damit zu erreichenden Vorteile ist von Vorteil und schützt vor Fehleinschätzungen. Es ist
verhältnismäßig einfach, eine Erfindung zum Patent oder zum Gebrauchsmuster anzumelden. In vielen Fällen wird auch ein Patent erteilt, das Gebrauchmuster sogar ohne Prüfung
eingetragen. Die Vermarktung dieses Schutzrechts ist die eigentliche Schwierigkeit! Mit finanzstraken Partner, in der Regel auf dem Gebiet der Erfindung tätige Unternehmen, wird
nicht nur die Vermarktung einfacher, auch Folgekosten der Schutzrechtsanmeldung, z.B. für Schutzrechte im Ausland, kann ein solcher Partner leichter tragen.
4. Möglichst früh sollte der Rat eines unabhängigen Spezialisten, wie den eines Patentanwaltes, gesucht werden. Dieser kann Sie im Vorfeld von Entscheidungen beraten und vor
schwerwiegenden Fehlern warnen. |